Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist mit Wirkung vom 1. März 2023 aufgehoben.
Damit entfallen die letzten landesrechtlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen.
Einzig die vom Bund per Infektionsschutzgesetz auferlegte FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen soll bis zum Auslaufen der entsprechenden Normen am 7. April aufrechterhalten bleiben.